AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen der Löchle & Partner GmbH, nachfolgend: “Löchle & Partner” erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: “Geschäftsbedingungen”), welche der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von Löchle & Partner sind freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote des Kunden hin kommen alle Verträge mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Löchle & Partner, spätestens mit Übersendung der Ware zustande.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.

3. Lieferfristen und -termine

3.1 Die Lieferungen erfolgen ab München oder der jeweils vereinbarten Ladestation.

3.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Löchle & Partner schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde uns alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen (Vorauskasse) vereinbarungsgemäß bezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der auf dem Auftragsformular fixierten Liefertermine oder dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3.3 Verzögern sich die Lieferungen von Löchle & Partner, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Löchle & Partner die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mind. 14 Tagen erfolglos verstrichen ist.

3.4 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die Löchle & Partner nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von Löchle & Partner und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Löchle & Partner dem Kunden baldmöglichst mit. Ist das Ende des Hindernisses nicht absehbar oder dauert es länger als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Löchle & Partner berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Löchle & Partner ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

3.6 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4. Versand, Gefahrübergang

4.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab München vereinbart.

4.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

4.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Annahme ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Löchle & Partner.

5.2 Alle Preise von Löchle & Partner verstehen sich ab München, ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaiger Verpackungs- und Transportkosten, die gesondert berechnet werden.

5.3 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Löchle & Partner über den Betrag verfügen kann. Hat der Kunde seine Zustimmung zum Abbuchungsverfahren (Bankeinzug) erteilt, wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden eingezogen.

5.4 Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Löchle & Partner berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 353 HGB bleibt unberührt. Evtl. vereinbartes Skonto wird nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet.

5.5 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Löchle & Partner kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.

5.6 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.7 Wird Löchle & Partner nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, ist Löchle & Partner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Löchle & Partner in einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Löchle & Partner unbenommen.

5.8 Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Stornierungswünsche des Kunden sind Löchle & Partner zur Genehmigung schnellstmöglich mitzuteilen. Stimmt Löchle & Partner der Stornierung zu, so hat der Kunde Stornokosten in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu bezahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass im Einzelfall kein Schaden bzw. ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Sollten Löchle & Partner im Einzelfall höhere oder niedrigere Kosten durch die Stornierung entstehen, so werden diese berechnet.

6. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

6.1 Löchle & Partner gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.

6.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6.3 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Löchle & Partner nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Mängel/Gewährleistung/Untersuchungspflicht

7.1 Handelsübliche Abweichungen vom Verkaufs- bzw. Kundenmuster, etwa in Ausführung, Farbe und Maserung bei Holz, Textilien (z. B. Möbelbezugsstoffen) und Naturprodukten wie Leder, Marmor, etc., stellen keinen Mangel dar.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen und offensichtliche Mängel Löchle & Partner gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verborgene Mängel müssen Löchle & Partner unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.3 Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, Löchle & Partner über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Löchle & Partner. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn seitens Löchle & Partner Arglist vorliegt. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher, ebenso für die Mangelhaftigkeit der Sache bei gebrauchten Gütern.

7.4 Bei jeder Mängelrüge steht Löchle & Partner das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Löchle & Partner die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Löchle & Partner kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Löchle & Partner auf deren Kosten zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist der Kunde zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen – z. B. Fahrt- oder Versandkosten – verpflichtet.

7.5 Ist der Kunde Unternehmer, leistet Löchle & Partner für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Löchle & Partner ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung keine oder unerhebliche Nachteile für den Verbraucher bietet.

7.6 Der Kunde wird Löchle & Partner die für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.

7.7 Von Löchle & Partner ersetzte Teile sind unverzüglich zurückzusenden. Erfolgt dies nicht, können Teile nach 14-tägiger Nachfristsetzung berechnet werden.

7.8 Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme oder fehlerhafte Behandlung durch den Kunden oder durch natürliche Abnutzung, sofern die Mängel nicht von Löchle & Partner zu vertreten sind.

7.9 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versendungs-, Wege-, Arbeitskosten und sonstigen Aufwendungen übernimmt Löchle & Partner soweit der Kunde diese Kosten nicht ausnahmsweise gem. Ziff. 8.4, letzter Satz zu tragen hat.

7.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Löchle & Partner die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.11 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, kann Löchle & Partner Rückgabe der Ware verlangen oder das Verbleiben der Ware beim Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Löchle & Partner die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.12 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig (Ziff. 7.2) angezeigt hat. Im Falle der Ersatzlieferung einer neuen Sache beginnt für Mängelansprüche eine neue Verjährungsfrist im Sinne dieser Bestimmung.

8. Schadensersatz- und Haftungsbeschränkung

8.1 Löchle & Partner haftet nach den gesetzlichen Regeln auf Schadensersatz, soweit nicht nachstehende Ziff. 8.2 etwas anderes vorsieht.

8.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Löchle & Partner gegenüber Verbrauchern auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit wir für diese einzustehen haben.

Gegenüber Unternehmern haftet Löchle & Partner bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Löchle & Partner zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Löchle & Partner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Löchle & Partner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Löchle & Partner zustehenden Saldoforderung.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Löchle & Partner einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Löchle & Partner ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer Verletzung nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesem Fall wird der Kunde Löchle & Partner oder deren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und an diese herausgeben.

9.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen an Löchle & Partner in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen eine Dritten erwachsen. Löchle & Partner nimmt die Abtretung an. Auch nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Löchle & Partner behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

9.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Löchle & Partner. Erfolgt eine Verarbeitung mit Löchle & Partner nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt diese an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Löchle & Partner gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Löchle & Partner nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

10. Produkthaftung

Veräußert der Kunde die Liefergegenstände unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Waren, so stellt er Löchle & Partner im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder verfügt über öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München.

Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschl. dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg demjenigen der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Löchle & Partner GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen der Löchle & Partner GmbH, nachfolgend: “Löchle & Partner” erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: “Geschäftsbedingungen”), welche der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von Löchle & Partner sind freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote des Kunden hin kommen alle Verträge mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Löchle & Partner, spätestens mit Übersendung der Ware zustande.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.

3. Lieferfristen und -termine

3.1 Die Lieferungen erfolgen ab München oder der jeweils vereinbarten Ladestation.

3.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Löchle & Partner schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde uns alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen (Vorauskasse) vereinbarungsgemäß bezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der auf dem Auftragsformular fixierten Liefertermine oder dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3.3 Verzögern sich die Lieferungen von Löchle & Partner, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Löchle & Partner die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mind. 14 Tagen erfolglos verstrichen ist.

3.4 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die Löchle & Partner nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von Löchle & Partner und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Löchle & Partner dem Kunden baldmöglichst mit. Ist das Ende des Hindernisses nicht absehbar oder dauert es länger als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Löchle & Partner berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Löchle & Partner ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

3.6 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4. Versand, Gefahrübergang

4.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab München vereinbart.

4.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

4.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Annahme ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Löchle & Partner.

5.2 Alle Preise von Löchle & Partner verstehen sich ab München, ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaiger Verpackungs- und Transportkosten, die gesondert berechnet werden.

5.3 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Löchle & Partner über den Betrag verfügen kann. Hat der Kunde seine Zustimmung zum Abbuchungsverfahren (Bankeinzug) erteilt, wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden eingezogen.

5.4 Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Löchle & Partner berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 353 HGB bleibt unberührt. Evtl. vereinbartes Skonto wird nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet.

5.5 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Löchle & Partner kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.

5.6 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.7 Wird Löchle & Partner nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, ist Löchle & Partner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Löchle & Partner in einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Löchle & Partner unbenommen.

5.8 Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Stornierungswünsche des Kunden sind Löchle & Partner zur Genehmigung schnellstmöglich mitzuteilen. Stimmt Löchle & Partner der Stornierung zu, so hat der Kunde Stornokosten in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu bezahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass im Einzelfall kein Schaden bzw. ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Sollten Löchle & Partner im Einzelfall höhere oder niedrigere Kosten durch die Stornierung entstehen, so werden diese berechnet.

6. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

6.1 Löchle & Partner gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.

6.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6.3 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Löchle & Partner nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Mängel/Gewährleistung/Untersuchungspflicht

7.1 Handelsübliche Abweichungen vom Verkaufs- bzw. Kundenmuster, etwa in Ausführung, Farbe und Maserung bei Holz, Textilien (z. B. Möbelbezugsstoffen) und Naturprodukten wie Leder, Marmor, etc., stellen keinen Mangel dar.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen und offensichtliche Mängel Löchle & Partner gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verborgene Mängel müssen Löchle & Partner unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.3 Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, Löchle & Partner über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Löchle & Partner. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn seitens Löchle & Partner Arglist vorliegt. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher, ebenso für die Mangelhaftigkeit der Sache bei gebrauchten Gütern.

7.4 Bei jeder Mängelrüge steht Löchle & Partner das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Löchle & Partner die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Löchle & Partner kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Löchle & Partner auf deren Kosten zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist der Kunde zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen – z. B. Fahrt- oder Versandkosten – verpflichtet.

7.5 Ist der Kunde Unternehmer, leistet Löchle & Partner für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Löchle & Partner ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung keine oder unerhebliche Nachteile für den Verbraucher bietet.

7.6 Der Kunde wird Löchle & Partner die für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.

7.7 Von Löchle & Partner ersetzte Teile sind unverzüglich zurückzusenden. Erfolgt dies nicht, können Teile nach 14-tägiger Nachfristsetzung berechnet werden.

7.8 Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme oder fehlerhafte Behandlung durch den Kunden oder durch natürliche Abnutzung, sofern die Mängel nicht von Löchle & Partner zu vertreten sind.

7.9 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versendungs-, Wege-, Arbeitskosten und sonstigen Aufwendungen übernimmt Löchle & Partner soweit der Kunde diese Kosten nicht ausnahmsweise gem. Ziff. 8.4, letzter Satz zu tragen hat.

7.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Löchle & Partner die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.11 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, kann Löchle & Partner Rückgabe der Ware verlangen oder das Verbleiben der Ware beim Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Löchle & Partner die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.12 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig (Ziff. 7.2) angezeigt hat. Im Falle der Ersatzlieferung einer neuen Sache beginnt für Mängelansprüche eine neue Verjährungsfrist im Sinne dieser Bestimmung.

8. Schadensersatz- und Haftungsbeschränkung

8.1 Löchle & Partner haftet nach den gesetzlichen Regeln auf Schadensersatz, soweit nicht nachstehende Ziff. 8.2 etwas anderes vorsieht.

8.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Löchle & Partner gegenüber Verbrauchern auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit wir für diese einzustehen haben.

Gegenüber Unternehmern haftet Löchle & Partner bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Löchle & Partner zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Löchle & Partner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Löchle & Partner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Löchle & Partner zustehenden Saldoforderung.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Löchle & Partner einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Löchle & Partner ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer Verletzung nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesem Fall wird der Kunde Löchle & Partner oder deren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und an diese herausgeben.

9.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen an Löchle & Partner in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen eine Dritten erwachsen. Löchle & Partner nimmt die Abtretung an. Auch nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Löchle & Partner behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

9.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Löchle & Partner. Erfolgt eine Verarbeitung mit Löchle & Partner nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt diese an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Löchle & Partner gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Löchle & Partner nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

10. Produkthaftung

Veräußert der Kunde die Liefergegenstände unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Waren, so stellt er Löchle & Partner im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder verfügt über öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München.

Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschl. dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg demjenigen der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Löchle & Partner GmbH